Ab wann bist du gewerblicher Verkäufer? Hobby vs. Gewerbe bei eBay & Kleinanzeigen
Der alte Kleiderschrank auf Kleinanzeigen ist unproblematisch. Aber ab wann wird aus „ich verkaufe ab und zu was" ein Gewerbe – mit Anmeldepflicht, Steuern und Rechnungspflicht? Die Grenze ist unscharf, aber es gibt klare Kriterien.
Die Kriterien der Gewerblichkeit
Ob eine Tätigkeit gewerblich ist, hängt nicht an einer festen Verkaufszahl, sondern an mehreren Merkmalen, die zusammen bewertet werden:
- Wiederholungsabsicht: Verkaufst du regelmäßig, nicht nur einmalig deinen Hausstand?
- Gewinnerzielungsabsicht: Kaufst du Waren gezielt ein, um sie mit Aufschlag weiterzuverkaufen?
- Nachhaltiges, planmäßiges Handeln: Viele gleichartige Artikel, professionelles Auftreten, eigene Warenbeschaffung statt Entrümpelung.
- Neuware vs. gebrauchte Privatsachen: Der Verkauf eigener, gebrauchter Gegenstände aus dem Privatbesitz ist in der Regel unproblematisch – der gezielte Handel mit neu beschafften oder selbst hergestellten Waren zum Wiederverkauf spricht dagegen für Gewerblichkeit, unabhängig von der Stückzahl.
Faustregel: Räumst du deinen Keller aus, bist du privat. Kaufst du systematisch ein, um weiterzuverkaufen, bist du gewerblich – auch wenn es nur ein Nebenerwerb ist.
Die Meldepflicht der Marktplätze
Seit 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7. Betreiber von Marktplätzen wie eBay, Kleinanzeigen, Etsy oder Vinted müssen Verkäuferdaten an das Bundeszentralamt für Steuern melden, sobald ein Verkäufer in einem Kalenderjahr mehr als 30 Transaktionen oder mehr als 2.000 € Gesamterlös auf der Plattform erzielt. Unterhalb dieser Bagatellgrenze entfällt die Meldepflicht – die Grenze sagt aber nichts darüber aus, ob du steuerlich oder gewerberechtlich im Reinen bist, sie ist nur ein Meldeauslöser.
Was bei Gewerblichkeit auf dich zukommt
Wird deine Tätigkeit als gewerblich eingestuft, kommen mehrere Pflichten zusammen:
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
- Rechnungspflicht gegenüber deinen Käufern, inklusive fortlaufender Rechnungsnummer.
- Umsatzsteuer, sofern du nicht die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt (aktuell bis 25.000 € Vorjahresumsatz, 100.000 € laufender Umsatz).
- Ggf. IHK-Mitgliedschaft und Buchführungspflichten, je nach Umfang und Rechtsform.
Im Zweifel früh anmelden
Wer regelmäßig und mit Wiederverkaufsabsicht verkauft, fährt sicherer mit einer frühen Anmeldung als mit dem Risiko einer Nachversteuerung samt Verspätungszuschlägen, wenn das Finanzamt über die Plattformmeldung ohnehin Kenntnis erhält.
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Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Im Zweifel mit Steuerberater oder Gewerbeamt sprechen.
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