← Alle Artikel

E-Rechnungspflicht für Online-Verkäufer: Was gilt bei eBay, Amazon & Co.

Die elektronische Rechnung ist im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) Pflicht. Für Verkäufer auf eBay, Amazon, Etsy oder Cardmarket klingt das erstmal nach Behördendeutsch, das sie nicht betrifft – schließlich verkaufen die meisten an Privatpersonen. Ganz so einfach ist es aber nicht.

Wann betrifft es dich überhaupt?

Die E-Rechnungspflicht gilt nur für inländische B2B-Umsätze – also Verkäufe an ein anderes Unternehmen, nicht an Privatkunden. Als Marktplatz-Verkäufer bist du typischerweise auf beiden Seiten unterwegs:

  • Verkaufst du überwiegend an Privatpersonen (klassischer eBay- oder Kleinanzeigen-Verkauf), betrifft dich die Ausstellungspflicht kaum – Privatkunden bekommen weiterhin eine normale Rechnung oder Beleg.
  • Hast du auch gewerbliche Käufer – etwa über Amazon Business, professionelle Cardmarket-Händler oder Etsy-Geschäftskunden – greift die B2B-Pflicht für genau diese Rechnungen.
  • Unabhängig davon musst du als Unternehmer (auch als Kleinunternehmer nach §19 UStG) bereits jetzt E-Rechnungen empfangen können, etwa von Lieferanten oder Marktplatz-Dienstleistern.

Die Fristen im Überblick

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich stufenweise eingeführt:

  • Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach, über das eine strukturierte Rechnung entgegengenommen werden kann, reicht aus.
  • Bis 31. Dezember 2026: Papier- und einfache PDF-Rechnungen dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiter verschickt werden.
  • Bis 31. Dezember 2027: Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 € dürfen weiterhin auf Papier bzw. PDF ausstellen – das betrifft praktisch alle kleinen Marktplatz-Verkäufer.
  • Ab 1. Januar 2028: Die E-Rechnung wird für alle inländischen B2B-Umsätze verpflichtend.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine echte E-Rechnung ist kein PDF. Sie ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Software automatisch auslesen kann. Relevant sind vor allem zwei Formate:

  • XRechnung: ein reines XML-Format, Standard für öffentliche Auftraggeber.
  • ZUGFeRD / Factur-X: ein Hybrid – ein normales PDF, in das die strukturierten XML-Daten eingebettet sind. Der Käufer sieht ein gewohntes PDF, die Software liest zusätzlich den Datensatz.

Für Marktplatz-Verkäufer mit gelegentlichen B2B-Käufern ist ZUGFeRD die praktischste Wahl, weil der Käufer trotzdem ein lesbares PDF bekommt.

Was du jetzt tun solltest

  1. Prüfen, ob du B2B-Käufer hast: Bestellungen über Amazon Business oder von gewerblichen Käufern auf anderen Marktplätzen im Blick behalten.
  2. Empfang sicherstellen: Ein Postfach, das E-Rechnungen entgegennehmen kann, hast du in der Regel ohnehin schon.
  3. Software prüfen: Erstellt dein Rechnungstool ZUGFeRD-Dateien für die B2B-Fälle? Wenn nicht, wird es Zeit umzustellen.
  4. Archivierung beachten: Auch E-Rechnungen müssen revisionssicher aufbewahrt werden.

Mit gewAIrbe erkennt die KI den Verkauf aus der Marktplatz-Mail und erstellt die Rechnung wahlweise als PDF mit eingebetteter ZUGFeRD-Datei – ohne Zusatzsoftware.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Fristen und Details können sich ändern – im Zweifel mit dem Steuerberater sprechen.

E-Mails automatisch beantworten lassen?

gewAIrbe liest, bewertet und beantwortet deine Geschäftsmails – inkl. Angebot. DSGVO-konform, Server in Deutschland.

Kostenlos testen →